Allgemeine Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen an Tages- & Mehrtagesausfahrten sowie unseren Kursangeboten
Zustandekommen des Reisevertrags
Die Teilnahme an Tagesausfahrten/Mehrtagesausfahrten erfolgt nur durch Anzahlung des vollständigen Reisepreises bei den Anmeldestellen der SchneeSportSchule des TV Neuhausen. Diese stellt ein Angebot des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrags dar. Telefonische Anmeldungen können nicht akzeptiert werden, zumindest entsteht kein rechtverbindlicher Anspruch auf Registrierung der Anmeldung.
Der Teilnehmer erhält eine Quittung über die Bezahlung des Reisepreises und eine Reisebestätigung, die als Annahme des Reisevertrages gilt.
Ein Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs der SchneeSportSchule des TV Neuhausen kommt ebenfalls durch Bezahlung der Kursgebühr und durch Aushändigung einer Teilnahmebescheinigung zustande.
Reiserücktrittsversicherung
Grundsätzlich ist keine Reiserücktrittsversicherung im Angebot enthalten. Es wird empfohlen eine solche selbstständig gesondert abzuschließen.
Sollte eine Reiserücktrittsversicherung im Angebot enthalten sein, wird die SchneeSportSchule des TV Neuhausen den Teilnehmer ausdrücklich beim Vertragsschluss auf diese hinweisen und ihm die Konditionen der Versicherung beim Vertragsschluss aushändigen.
Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt von einer Ein-/Mehrtagesausfahrt durch den Reisenden ist nur bis zum Reisebeginn möglich und erfolgt durch eine schriftliche Rücktrittserklärung gegenüber der SchneeSportSchule des TV Neuhausen.
Bei Abgabe und Zugang einer Rücktrittserklärung bei der SchneeSportSchule des TV Neuhausen bis
- bis 3 Monate vor Reiseantritt fallen keine Kosten an.
- 3 bis 1 Monat vor Reiseantritt fallen 40% der Kosten an.
- 1 Monat bis 7 Tage vor Reiseantritt fallen 70% der Kosten an.,
Bei Rücktritt in der letzten Woche vor der Abreise fallen 90% der Kosten an.
Die SchneeSportSchule des TV Neuhausen erhält das vertraglich eingeräumte Recht, von der Veranstaltung/Ausfahrt, bis 14 Tage vor deren Beginn, bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, zurückzutreten.
In diesem Fall erfolgt vollständige Rückzahlung der bereits entrichteten Gebühren.
Kündigung des Vertrags
Ein Wartelistenplatz ist unverbindlich und kann daher jederzeit, durch Erklärung gegenüber dem Vertragspartner, von beiden Seiten kostenfrei gekündigt werden.
Beide Vertragsparteien können bei höherer Gewalt ( z.B bei besonders schweren Witterungsverhältnissen), die nicht vorherzusehen waren und die die Ausfahrt/ den Kurs erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen würden gegenüber dem anderen Teil kündigen.
Die Ausfahrt/der Kurs kann durch gegenseitige Vereinbarung auf einen anderen Termin bestimmt und nachgeholt werden.
Ist keine Vereinbarung möglich und ist der Umstand der Kündigung nicht vom der SchneeSportSchule des TV Neuhausen zu vertreten, erfolgt eine Rückerstattung bezahlter Gebühren abzüglich der bereits entstandenen Unkosten.
Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der Kursgebühren oder Ersatzleistung für entgangene Kurszeiten nach Beginn des Kurses, auf Grund von der SchneeSportSchule des TV Neuhausen nicht zu vertretender Umstände (insbesondere bei Versäumnis von Kurszeiten durch den Kursteilnehmer) besteht nicht.
Datenschutz
Die beim Vertragsschluss zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten, werden von uns ausschließlich zur Beantwortung bzw. Abwicklung Ihrer Anfragen, zur Durchführung der von Ihnen gebuchten Veranstaltung oder zum Zwecke Ihrer Mitgliedschaft verarbeitet. Auf ihre Daten hat nur ein sehr begrenzter interner Personenkreis Zugriff. Diese Personen sind iSd § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet. Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte weitergeleitet oder übermittelt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, in medizinischen Fällen, zur Durchführung der von Ihnen gebuchten Veranstaltung, wenn dies zur Abwicklung Ihrer Anfrage oder einer Anmeldung erforderlich ist oder Sie zuvor explizit in die Weitergabe eingewilligt haben. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Von Ihrem Widerruf ausgenommen sind Daten, deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Ausgenommen sind außerdem Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung einer von Ihnen getätigten Anfrage (Vertragsverhältnis, z.B. Anmeldung zu einem Kurs) oder Ihrer Mitgliedschaft bei der SchneeSportSchule des TV Neuhausen erforderlich sind oder zum Zwecke der Abrechnung gespeichert werden müssen. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn Sie die Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn die Kenntnis der Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zweckes nicht mehr erforderlich ist oder wenn die Speicherung aus gesetzlichen Gründen unzulässig wäre.
Bei allen Angeboten der SchneeSportSchule des TV Neuhausen werden Bilder und ggf. Videos gemacht. Diese werden nach sorgfältiger Auswahl im Internet und in Printmedien veröffentlicht. Der Teilnehmer tritt sein Recht am eigenen Bild mit dem Vertragsschluss konkludent an die SchneeSportSchule des TV Neuhausen ab. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Bei Nichtgefallen eines Bild- oder Videoinhaltes muss eine Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesandt werden mit der Bitte um Löschung des Inhaltes.
Haftung
Für das Eintreten höhere Gewalten können wir keine Haftung übernehmen. Sollte Skifahren oder Skikurs wegen Schneemangels, Wetterlage oder Umweltschutzgründen nicht möglich sein, sind wir bemüht, Alternativprogramme anzubieten. Für Schäden oder Änderungen, welche durch die von uns beauftragten Unternehmen entstehen wie z.B. Bus, Hotel, Lift übernehmen wir keine Haftung
Für Sachschäden, die der Teilnehmer selbst verursacht, z.B. an Hoteleinrichtungen, Bus usw. übernimmt der Verein keine Haftung.
Aufsicht
Den Übungsleitern/Funktionären der SchneeSportSchule des TV Neuhausen ist auf Anweisung Folge zu leisten. Unangemessenes Verhalten eines Teilnehmers kann zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Kurs / der Ausfahrt führen. Außerhalb der Skikurse besteht keine Aufsicht durch das Lehrpersonal. Dies gilt insbesondere auch zwischen den Kursen oder nach dem Kurs. Wir empfehlen daher Kinder nach dem Kurs abzuholen bzw. für eine Beaufsichtigung außerhalb der Kurszeiten zu sorgen. Eine unerlaubte bzw. eigenmächtige Entfernung von der Gruppe ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Wenn ein Kursteilnehmer die Gruppe verlassen möchte, hat er sich selbst bzw. eine erziehungsberechtigte Person, beim Übungsleiter abzumelden. Insbesondere hat der Teilnehmer die Kosten zu tragen, die ggf. durch Suchmaßnahmen entstehen, die aufgrund nicht erfolgter Abmeldung eingeleitet werden.
Im Falle eines Ausschlusses vom Kurs, aufgrund eines in diesen Bedingungen genannten Ausschlussgrunds, können bereits entstandene Kosten nicht mehr zurückerstattet werden bzw. müssen trotzdem eingezogen werden.
Sicherheit
Es gelten bei unseren Skikursen die FIS‐Verhaltensregeln.
Bei allen minderjährigen Teilnehmern besteht Helmpflicht.
Allgemein wird empfohlen Schutzausrüstung, insbesondere Helm und Protektoren zu tragen.
Die Teilnehmer sind für den technischen Zustand ihrer Ausrüstung (nach DIN) selbst verantwortlich. Schwere Sicherheitsmängel können zum Ausschluss aus dem Kurs führen.